Informationen für Bietinteressenten
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Jeder, der in einem Zwangsversteigerungstermin mitbieten möchte, muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
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Wollen Sie mit einer anderen Person zusammen bieten (um z. B. EigentümerIn zu je 1/2 zu werden), müssen Sie dies dem Gericht ausdrücklich miteilen. Die zweite Person muss sich auch ausweisen können.
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Wollen Sie für einen Dritten bieten, so müssen Sie im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietungsvollmacht (notarielle Urkunde) vorlegen.
- Sie müssen damit rechnen, daß von Ihnen im Versteigerungstermin für Ihre Gebote eine einmalige Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes versagt werden kann. Die Sicherheit müssen Sie im Versteigerungstermin sofort nach Aufforderung leisten. Sie kann nur in folgenden Formen erbracht werden:
a) bestätigter Bundesbankschecks,Vorlagefrist darf nicht vor dem vierten Tag nach dem Versteigerungstermin abgelaufen sein,
b) Verrechnungsscheck, welcher von einem zugelassenen Kreditinstitut ausgesellt , Vorlagefrist darf nicht vor dem vierten Tag nach dem Versteigerungstermin abgelaufen sein,
c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstitutes, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. (Diese Art Sicherheitsleistung gilt nicht für Gebote des Schuldners oder eines nach der Beschlagnahme neu im Grundbuch eingetragenen Eigentümers)
d) Nachweis durch Hinterlegung bei einem Amtsgericht (vor dem Termin)
e) durch Überweisung des Betrages auf das Konto des Amtsgerichts Achim, wenn der Betrag dem Amtsgericht Achim vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Nicht zulässig sind: Kreditkarte, EC-Karte, Sparbuch, Wertgegenstände,
Gold, Schmuck............
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Ab 16.02.2007 ist die Sicherheitsleistung durch Übergabe von Bargeld gesetzlich ausgeschlossen! +++
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Mit folgenden zusätzlichen Kosten für den Erwerb eines zu versteigernden Grundstückes müssen Sie in jedem Fall rechnen:
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Grunderwerbssteuer (Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erfolgt erst nach Erteilung einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, d. h., wenn das Finanzamt bestätigt, daß die Grunderwerbssteuer bezahlt ist)
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4 % Zinsen auf das Bargebot vom Tag des Zuschlags an bis einen Tag vor dem Verteilungstermin, wobei die Zinspflicht endet, wenn der Betrag unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme förmlich hinterlegt wird (d. h. beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle).
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Gerichtskosten für den Zuschlagsbeschluss
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Gerichtskosten für die Grundbuchberichtigung
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- Ihr Gebot setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- a) bestehen bleibende Rechte: Sofern im Grundbuch eingetragene Rechte nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, wird dies auch ausdrücklich angekündigt. Sie würden im Falle des Zuschlags diese Rechte samt deren Nebenleistungen ab dem Tag des Zuschlags übernehmen
- b) Bargebot: Das ist der Geldbetrag, den Sie spätestens im Verteilungstermin zusätzlich zahlen müssen, d. h. dieser Betrag muss zum Verteilungstermin nachweisbar bei dem Versteigerungsgericht eingegangen sein!
- Dabei müssen Sie folgende Mindestbeträge beachten:
Ihr Bargebot muss mindestens das im Versteigerungstermin bekannt gegebene geringste Bargebot erreichen, sonst kann das Gericht es nicht als gültiges Gebot zulassen. Das Versteigerungsgericht gibt die Höhe des geringsten Gebotes bekannt.
Die Kapitalbeträge der bestehen bleibenden Rechte müssen zusammen mit Ihrem Bargebot 5/10 des Verkehrswertes erreichen, sonst muss das Versteigerungsgericht einen Zuschlag von Amts wegen versagen.
Auf Antrag bestimmter Beteiligter ist der Zuschlag auch zu versagen, wenn die Kapitalbeträge der bestehen bleibenden Rechte zusammen mit Ihrem Bargebot nicht 7/10 des Verkehrswertes erreichen
Infos für Bietinteressenten
Artikel-Informationen
Amtsgericht Achim
Obernstr. 40
28832 Achim
Tel: 04202-915842
Fax: 04202-915865