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Zuständigkeiten

Neben den klassischen Rechtsgebieten des Zivil-, Straf- und Familienrechts nimmt das Amtsgericht auch die Aufgaben der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr; das sind z. B. Grundbuchsachen, Nachlasssachen und Betreuungssachen.

Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtsstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können.

Beim Amtsgericht Achim erhalten Sie Beratungshilfe bzw. einen Berechtigungsschein für eine Beratung beim Anwalt montags und mittwochs in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und denken Sie an Ihren Personalausweis.

Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen: Vordrucke erhalten Sie in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts.

Falls Sie bereits anwaltlich beraten worden sind, kann Ihr Anwalt auch noch einen Antrag stellen.

Insolvenzgericht

Für die Bezirke der Amtsgerichte Achim, Osterholz-Scharmbeck und Verden ist das Amtsgericht Verden zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig. Um zum Amtsgericht Verden zu gelangen, besuchen Sie bitte dessen Internetseite.

Weitere grundsätzliche Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls durch das Nachlassgericht vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dafür unsere Sprechzeit. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, zur Beantragung eines Erbscheins und/oder zur Rückgabe eines im Amtsgericht Achim verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04202/9158-11 oder 04202/9158-10. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von rechtkräftig festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidungen zu Vollstreckungsschutzanträgen, die Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine (Immobiliarvollstreckung) können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Beim Amtsgericht Achim finden die Zwangsversteigerungstermine in der Regel freitags in Saal F.0.03 (in der Nebenstelle 1 –Obernstraße 75-) statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiter*innen bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 04202/9158-42 oder 04202/9158-41.

Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr einsehen. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass dann eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 €/Seite in Rechnung gestellt wird. Alternativ können Sie das Verkehrswertgutachten jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Registersachen

Seit dem 1. August 2005 ist das Amtsgericht Walsrode für die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisters im Landgerichts Bezirk Verden ausschließlich zuständig, somit auch für die Registersachen aus dem ursprünglichen Bezirk des Amtsgerichts Achim.

Das Partnerschaftsregister für Niedersachsen wird seit dem 1. August 2005 zentral beim Amtsgericht Hannover geführt.

Das Güterrechtsregister führt jedes Amtsgericht für seinen Bezirk, dies befindet sich somit beim Amtsgericht Achim. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Registersachen und deren Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Mahnverfahren

Seit dem 01.09.1999 besteht das Zentrale Mahngericht Uelzen. Dort erfolgt zentralisiert die automatisierte Bearbeitung der Mahnsachen. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier über das Landesjustizportal

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